Zahlungsunfähigkeit

Bei Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers kann die Leasing-Gesellschaft den Leasing-Vertrag fristlos kündigen, alle noch offenen Leasing-Raten abgezinst fällig stellen sowie das Leasing-Objekt zurückverlangen. Kommt eine Verwertung zustande, so ist der Verwertungserlös – abzüglich eigener und fremder Verwertungskosten – von der fällig gestellten Restforderung des Leasingnehmers abzusetzen.

Übernahmebestätigung

Mit der leasingtypischen Übernahmebestätigung (auch Abnahmebestätigung genannt) signalisiert der Leasingnehmer dem Leasinggeber die vollständige Lieferung des bestellten Objektes und die Installation am vereinbarten Standort. Darüber hinaus wird der ordnungsgemäße und mängelfreie Zustand sowie die Betriebsfähigkeit des Leasing-Objektes bestätigt. In der Regel beginnt mit Übernahme des Objektes die Laufzeit des Leasing-Vertrages und damit die Aufnahme der […]

Wirtschaftsprüfer

Die Forderung von Leasing-Gesellschaften sowie von Banken und Sparkassen nach von Wirtschaftsprüfern geprüften und testierten Geschäftszahlen hat sich weitgehend durchgesetzt, insbesondere bei größeren Unternehmen bzw. Engagements. Das Risiko einer grundlegend falsch dargestellten wirtschaftlichen Situation der Unternehmen ist weit geringer als bei einer ungeprüften bzw. lediglich anhand der Buchführung des Unternehmens aufgestellten Bilanz. Allerdings sollte, insbesondere […]

Wirtschaftsgüter, geringwertige (GWG)

Objekte im Einzelwert unter € 410,– werden i.d.R. nicht im Wege des Leasing finanziert, weil sie überwiegend kurzlebig und schwer verwertbar sind.

Wirtschaftliches Eigentum

Voraussetzung für die steuerliche Zurechnung der Leasing-Objekte beim Leasinggeber ist, daß dieser juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer ist. Dies bedingt, daß die Leasing-Erlasse der Finanzverwaltung – ausgehend von der Abgabenordnung (AO) – hinreichend berücksichtigt werden. Die von den meisten in den Leasing-Verbänden organisierten Leasing-Unternehmen angebotenen Standard-Leasing-Verträge stellen sicher, daß das wirtschaftliche Eigentum an den Objekten nach […]

Wirtschaftliche Verhältnisse (Offenlegung)

Die Leasing-Gesellschaften müssen sich in ihrem eigenen Interesse sowie im Interesse der finanzierenden Banken ein möglichst umfassendes Bild von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Leasingnehmer sowie der sonstigen Beteiligten (Lieferanten, Bürgen usw.) machen. Dies geschieht im Mengengeschäft (Small Ticket) überwiegend durch die Beschaffung und sorgfältige Auswertung von Handels- und Bankauskünften, zunehmend auch durch nachprüfbare Selbstauskünfte der […]

Winterklauseln

Ausgehend von den Usancen der Teilzahlungs- bzw. Ratenkreditbanken werden den Kunden auch im Leasing-Geschäft gelegentlich Winterklauseln bzw. Saisonklauseln für Objekte eingeräumt, die in den Wintermonaten wenig oder gar nicht genutzt werden können. So kommt es z.B. bei Baumaschinen vor, daß die Leasing-Raten im Rahmen einer vereinbarten Winterklausel für einige Wintermonate ausgesetzt oder erheblich reduziert werden, […]

Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

In Leasing-Verträgen mit Konsumenten (Verbrauchern), sowie Existenzgründern (gewerbliche Unternehmen; Freiberufler) ist dem Leasingnehmer ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht einzuräumen: danach hat der Leasingnehmer das Recht, innerhalb von sieben Tagen schriftlich vom Leasing-Antrag zurückzutreten. Der Leasingnehmer muß neben dem Leasing-Vertrag auch die Belehrung über sein Widerrufsrecht gesondert unterschreiben. Zusätzlich hat der Leasinggeber – neben weiteren Vorschriften – […]

Wertsteigerung

Immobilien-Leasing: Bei besonderer Vertragsgestaltung kann dem Leasingnehmer das Recht eingeräumt werden, die von ihm angemieteten Immobilien nach Ablauf der Leasingzeit zum noch nicht getilgten Restbuchwert, der auf der Grundlage der historischen Gesamtinvestitionskosten berechnet ist, von der Objektgesellschaft des Immobilien-Leasing-Unternehmens zu kaufen. Immobilien unterliegen im Laufe der Zeit, entgegengesetzt zur Abschreibung, oft erheblichen Wertsteigerungen, die in […]

Wert, gemeiner

Bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen mit Kauf- und/oder Verlängerungsoption und Zurechnung des Objektes beim Leasinggeber, muß der Kaufpreis bzw. die Kalkulationsbasis des Verlängerungsvertrages für das Leasing-Objekt dem Restbuchwert oder dem niedrigeren gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung/Verlängerung des Objektes/Vertrages entsprechen (Restwert). In Zweifelsfällen, insbesondere wenn ein vollständiger Wertverzehr vorzuliegen scheint, ist im Interesse steuerrechtlicher Sicherheit eine Wertermittlung durch […]