Öko-Leasing

Öko-Leasing ist ein aus der Literatur hervorgehender neu geprägter Begriff. Hierunter kann das Engagement von Leasing-Gesellschaften auf dem Öko-Markt verstehen. Insbesondere das Verleasen von Objekten die hauptsächlich einer ökologischen Anwendung bzw. Verwendung unterliegen. Des weiteren die Rücknahme und der mehrfache Einsatz des Leasing-Gegenstands als auch die fachgerechte Entsorgung oder das sinnvolle Recycling (Umweltfreundliche Entsorgung bzw. […]

Bestellung

Die Bestellung der Leasing-Objekte erfolgt durch die Leasing-Gesellschaft beim Lieferanten, nach Annahme des Leasing-Antrags. Das Leasing-Unternehmen kann die Lieferung auch durch Eintritt in die bereits erfolgte Bestellung des Leasingnehmers (Endabnehmers) zu den von diesem vereinbarten Einkaufsbedingungen vorsehen. Vor allem Leasinggeber, die das Operating-Leasing betreiben, beschaffen sich die benötigten Wirtschaftsgüter durch direkte Bestellung nach ihren Vorstellungen.

Bankfinanzierung

1. Zur Finanzierung der Leasing-Investitionen nehmen Leasing-Gesellschaften Bankkredite auf und/oder beschaffen sich die erforderlichen Mittel durch regresslosen Verkauf der ihnen gegenüber ihren Leasingnehmern zustehenden Leasing-Forderungen vorzugsweise an Kreditinstitute. 2. Aus der Sicht der Leasingnehmer ist – von börsennotierten Unternehmen abgesehen – die Kreditfinanzierung die bevorzugte Kapitalbeschaffung. In der Regel ist die mittel- und langfristige Finanzierung […]

Zurechnung

Die steuerliche Behandlung (Zurechnung) des Leasing-Objektes beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer richtet sich nach den sogenannten Leasing-Erlassen und BMF-Schreiben: * Mobilien-Leasing-Erlaß vom 19.04.1971 ( siehe Anhang 1 * Mobilien-Teilamortisation-Erlaß vom 22.12.1975 ( siehe Anhang 2 * Immobilien-Leasing-Erlaß vom 21.03.1972 * Immobilien-Teilamortisations-Erlaß vom 23.12.1991 * Wirtschaftlicher Eigentümer Leasinggeber/bilanzsteuerliche Behandlung beim Leasinggeber; FinMin Nordrhein-Westfalen, koordinierter Erlaß vom […]

Zubehör

Nach dem Bewertungs- und Steuerrecht gehört Zubehör zum Grundvermögen, obwohl es sich nach dem Zivilrecht um bewegliche Sachen handelt, es sei denn, die Zuordnung als Betriebsvorrichtung ist gegeben. In einem Mobilien-Leasing-Vertrag kann Zubehör nicht eingeschlossen werden.

Zinsfestschreibung

Eine solche Vereinbarung sichert das Zinsrisiko, wofür eine gesonderte Gebühr berechnet wird, für den Zeitraum zwischen Annahme des Leasing-Antrages bis zur Lieferung bzw. zum Vertragsbeginn ab. Die modernen Zinsabsicherungsmodelle der Kreditwirtschaft bieten zusätzliche Möglichkeiten.

Zession

Dieser Begriff taucht insbesondere im Zusammenhang mit dem regresslosen Verkauf von Leasing-Forderungen durch Leasing-Gesellschaften (Zedent) an Banken (Zessionar) und im sog. Unter-Vermietungsbereich auf. Häufig bestehen die Finanzierungspartner der Leasing-Gesellschaften auf eine „offene Zession“, also auf eine Offenlegung der Forderungsabtretung gegenüber dem Leasingnehmer. Damit sollen Leistungsstörungen vermieden werden; für den Fall, daß die Leasing-Gesellschaft in Schwierigkeiten […]

Zahlungsweise

Im allgemeinen sind die Leasing-Raten monatlich im voraus, gelegentlich auch vierteljährlich, im Bankeinzugsverfahren (Bankeinzugsermächtigung) zu zahlen. Der Leasinggeber seinerseits bezahlt die Lieferantenrechnungen meist per Scheck sofort nach Erhalt der einwandfreien     Übernahmebestätigung des Leasingnehmers, unter der Voraussetzung, daß die Dokumentation vollständig ist.