LEASING LEXIKON:

Wertsteigerung

Immobilien-Leasing: Bei besonderer Vertragsgestaltung kann dem Leasingnehmer das Recht eingeräumt werden, die von ihm angemieteten Immobilien nach Ablauf der Leasingzeit zum noch nicht getilgten Restbuchwert, der auf der Grundlage der historischen Gesamtinvestitionskosten berechnet ist, von der Objektgesellschaft des Immobilien-Leasing-Unternehmens zu kaufen. Immobilien unterliegen im Laufe der Zeit, entgegengesetzt zur Abschreibung, oft erheblichen Wertsteigerungen, die in diesem Falle dem Leasingnehmer bei Übernahme des Leasing-Objektes voll zugute kommen.

Mobilien-Leasing: Hier kommen Wertsteigerungen selten vor, jedoch ist es an der Tagesordnung, daß der Wertverzehr auf längere Sicht (z.B. bei Druck- und Industriemaschinen sowie bestimmten Fahrzeugen je nach Marktlage) geringer ist, als die Abschreibung. Diese „stillen Reserven“ kommen, die Wahl des richtigen Vertragsmodells und der richtigen Laufzeit vorausgesetzt, dem Leasingnehmer i.d.R. bis zu 75% zugute.

Siehe auch:
Leasing-Erlasse