Liquidität

Eines der wichtigsten qualitativen Argumente für Leasing heißt Liquidität. Die hundertprozentige Bereitstellung der benötigten Investitionsmittel durch Leasing-Unternehmen macht es möglich, daß die Kosten für die Investitionsgüter erst anfallen, wenn diese produzieren und damit durch die erwirtschafteten Erlöse neue Liquidität schöpfen. Leasing hilft demnach Unternehmen bei der sinnvollen Planung und Vorhaltung der notwendigen liquiden Mittel.

Lieferung

Bei ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung der funktionstüchtigen Leasing-Objekte beginnt der Leasing-Vertrag und somit die Zahlungspflicht des Leasingnehmers. Die Übernahmebestätigung (auch Abnahmebestätigung genannt) ist auf den Tag der Lieferung und ggf. auf den Tag der Inbetriebnahme auszustellen. Bei Vorlage der einschränkungslos vom Leasingnehmer rechtsverbindlich unterzeichneten Übernahmebestätigung wird die Rechnung des Lieferanten durch die Leasing-Gesellschaft unverzüglich bezahlt.

Lieferanten-Kredit

Diese Form der Kreditgewährung, meist mit kurzfristigem Zahlungsziel, stellt keine sinnvolle Alternative zum Leasing dar. Mittel- und langfristige Lieferanten-Kredite sind für den Lieferanten nur mit entsprechender Refinanzierung durch Banken umzusetzen, wobei der Lieferant seinen Kreditspielraum einengt und möglicherweise steuerliche Nachteile im Bereich der Gewerbesteuer in Kauf nehmen muß. Schließlich bleibt der Lieferant auch im Kredit- […]

Leistungsstörungen

Hierunter versteht man zum einen Störungen/Unterbrechungen bei der Zahlung der Leasing-Raten durch den Leasingnehmer und zum anderen technische Probleme (Funktionsfähigkeit) bei verleasten Objekten. Auch bei Leistungsstörungen der Leasing-Objekte sind die vereinbarten Leasing-Raten in voller Höhe zu bezahlen. Der Leasingnehmer ist jedoch in diesem Falle berechtigt und verpflichtet, evtl. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen.

Leasingnehmer

Der Leasingnehmer, als Vertragspartner des Leasinggebers, least ein leasingfähiges Wirtschaftsgut über eine bestimmte Grund-Leasingzeit. Er nutzt das Leasing-Objekt auf der Grundlage des Leasing-Vertrages, welches i.d.R. im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggebers steht. Das Leasing-Objekt ist beim Leasingnehmer bilanzneutral und somit der Gewerbesteuer nicht unterworfen. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers sind die Leasing-Raten […]

Leasinggeber

Als Leasinggeber wird die Leasing-Gesellschaft – nach dem KWG auch Finanzinstitut -, der „verleasende“ Hersteller oder die selbst Leasing anbietende Bank bezeichnet, die das Leasing-Objekt dem Leasingnehmer zur Nutzung überläßt. Eine gleichartige Bedeutung hat der Begriff „Vermieter“. Ist der Leasinggeber rechtlicher und wirtschaftl. Eigentümer des Leasing-Objektes, so erfolgt die steuerliche Zurechnung und die Bilanzierung des […]

Leasing-Zahlungen / Leasing-Raten

Die monatliche bzw. vierteljährliche Leasing-Rate wird aus dem Leasingsatz in Prozent der Anschaffungskosten ohne MwSt. berechnet und bleibt in der Regel für die gesamte Laufzeit unverändert. Dadurch wird eine klare, präzise Kalkulation beim Leasingnehmer ermöglicht. In die Leasing-Rate können Zusatzleistungen (z.B. Versicherungsprämie für das Leasing-Objekt) eingerechnet werden. In bestimmten Fällen können auch variable Leasing-Raten („Floating […]

Leasing-Vertragsarten

1. Vollamortisations-Vertrag: Beim Vollamortisations-Vertrag deckt die Summe der Leasing-Raten während der Laufzeit sämtliche Anschaffungs- und Herstellungskosten und sonstige Aufwendungen des Leasinggebers, einschließlich der Finanzierungskosten und seinen kalkulierten Gewinnanteil. 2. Teilamortisations-Vertrag: Beim Teilamortisations-Vertrag decken die während der Laufzeit zu leistenden Leasing-Raten nicht die gesamten Investitionskosten bzw. den Gewinn des Leasinggebers. Es wird bei Leasingbeginn ein bestimmter […]

Leasing-Vertrag

Der BGH hat den Finanzierungs-Leasing-Vertrag – unter Berücksichtigung der leasingvertragstypischen Ausgestaltung als Dauerschuldverhältnis (Dauerschulden) qualifiziert, die in erster Linie nach Mietrecht (§§ BGB 53 zu beurteilen sind (BGH-Urt. vom 09.10.198. Der Leasing-Vertrag sichert in seiner Gestaltung, Durchführung und Handhabung die Position des Leasinggebers als rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer, damit die Leasing-Raten beim Leasingnehmer steuerlich als […]

Leasing-Vermögen

Die Leasing-Gesellschaft trennt die im Anlagevermögen ihrer Bilanz aktivierten Vermögenswerte in zwei große Gruppen. Zum einen wird auf die dem eigenen Gesellschaftszweck dienende Betriebs- und Geschäftsausstattung incl. Geschäftsgebäude u.ä. abgestellt, und zum anderen auf die Vermögenswerte, die als Leasing-Objekte den Leasingnehmern überlassen werden. Diese Bilanzierung des Anlagevermögens resultiert aus handelsrechtlichen und steuerlichen Bestimmungen bzw. Richtlinien. […]