LEASING LEXIKON:

Lieferung

Bei ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung der funktionstüchtigen Leasing-Objekte beginnt der Leasing-Vertrag und somit die Zahlungspflicht des Leasingnehmers. Die Übernahmebestätigung (auch Abnahmebestätigung genannt) ist auf den Tag der Lieferung und ggf. auf den Tag der Inbetriebnahme auszustellen. Bei Vorlage der einschränkungslos vom Leasingnehmer rechtsverbindlich unterzeichneten Übernahmebestätigung wird die Rechnung des Lieferanten durch die Leasing-Gesellschaft unverzüglich bezahlt.