LEASING LEXIKON:

Leasing-Vermögen

Die Leasing-Gesellschaft trennt die im Anlagevermögen ihrer Bilanz aktivierten Vermögenswerte in zwei große Gruppen. Zum einen wird auf die dem eigenen Gesellschaftszweck dienende Betriebs- und Geschäftsausstattung incl. Geschäftsgebäude u.ä. abgestellt, und zum anderen auf die Vermögenswerte, die als Leasing-Objekte den Leasingnehmern überlassen werden. Diese Bilanzierung des Anlagevermögens resultiert aus handelsrechtlichen und steuerlichen Bestimmungen bzw. Richtlinien. Hierbei bemißt sich die Abschreibung des Leasing-Vermögens grundsätzlich nach der amtlichen AfA-Tabelle.