1. Vollamortisations-Vertrag: Beim Vollamortisations-Vertrag deckt die Summe der Leasing-Raten während der Laufzeit sämtliche Anschaffungs- und Herstellungskosten und sonstige Aufwendungen des Leasinggebers, einschließlich der Finanzierungskosten und seinen kalkulierten Gewinnanteil.
2. Teilamortisations-Vertrag: Beim Teilamortisations-Vertrag decken die während der Laufzeit zu leistenden Leasing-Raten nicht die gesamten Investitionskosten bzw. den Gewinn des Leasinggebers. Es wird bei Leasingbeginn ein bestimmter Restwert festgelegt, der am Ende des Leasing-Vertrages noch erbracht werden muß und dann letztlich zur Vollamortisation führt.
3. Operating-Leasing-Vertrag,
5. Kündbarer Leasing-Vertrag bzw. Kündigungsmöglichkeiten,
6. Mietkauf.