GAP-Versicherungen
GAP (engl. Lücke), vorzugsweise eine neu im Fahrzeug-Leasing-Bereich angebotene Versicherung,
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1. Die dem Leasinggeber als Käufer des Leasing-Objektes zustehenden Garantie-
Der Leasinggeber bzw. sein Lieferant hat sicherzustellen, daß der Leasingnehmer
Die Höhe der Leasing-Entgelte richtet sich nach der Situation auf
Siehe auch: Konkurs- und Vergleichsordnung, Insolvenz-Abwicklung, Restschuldbefreiung
Die bei der Finanzierung langlebiger Investitionsgüter häufig erforderlichen längerfristigen Fremdmittel
Zahlreiche Automobilhersteller bzw. -importeure bieten auch herstellerunabhängigen Leasing-Gesellschaften Großabnehmer-Abkommen mit
Die unkündbare Grund-Leasingzeit von Leasing-Verträgen darf gemäß den Leasing-Erlassen nicht
Bei Erwerb von Grundbesitz fällt die 3,5%ige Grunderwerbsteuer (2% bis
1. In Ausnahmefällen können für die Zusatzbesicherung (Sicherheiten) von Leasing-Engagements,
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