LEASING LEXIKON:

Großabnehmer-Abkommen

Zahlreiche Automobilhersteller bzw. -importeure bieten auch herstellerunabhängigen Leasing-Gesellschaften Großabnehmer-Abkommen mit entsprechenden Großabnehmer-Rabatten (Rabattgewährung). Anhand von Abrufscheinen, die von den Leasing-Gesellschaften an die jeweils liefernden Händler gegeben werden, wird der Großabnehmer-Rabatt eingeräumt. Dieser Rabatt wird vom Hersteller/Importeur und vom Händler zu unterschiedlichen Teilen getragen. Seit einigen Jahren werden parallel hierzu durch Händler wie auch durch neu entstanden Autohäuser (verschiedene Marken deutscher Hersteller bzw. Importeure sowie KFZ aus sog. Euro-Re-Importen) Rabatte unterschiedlichster Höhe gewährt.

Hieraus ergeben sich teilweise sehr günstige Leasing-Angebote für Leasingnehmer.

Siehe auch:
Hersteller-Leasing