1. Hersteller-Leasing – allgemein
Das Leasing von Mobilien über Hersteller und Händler ist vornehmlich im Computer-, Büromaschinen- und PKW-Bereich anzutreffen. Vereinzelt wird Hersteller-Leasing auch im Privatsektor, neben der Automobilbranche, vorzugsweise in der Elektronikgeräte-Branche genutzt. Im Vordergrund stehen für den Hersteller/Händler Überlegungen des einheitlichen, produktbezogenen Marketing. Das Ziel ist, daß eigene Produkt und den dazugehörigen Service „aus einer Hand“ anzubieten, sowie die Kunden nachhaltig an die eigene Unternehmensgruppe zu binden. Schließlich wird auch eine direkte Einflußmöglichkeit auf Konditionen und „Handling“ im Absatzfinanzierungs- und Leasingbereich angestrebt. Nicht wenige Hersteller-Leasing- bzw. Mietsysteme basieren im Innenverhältnis auf Kooperationen der Hersteller/Händler mit institutionellen Leasing-Gesellschaften und Absatzfinanzierungs-Banken. Im Rahmen einer Aufgabenteilung übernimmt der Hersteller/Händler den Vertrieb und die Verwertung, wogegen der Finanzierungspartner für das Leasing-Know-how, also Schulung, Werbung und Verkaufsunterstützung, Bonitätsprüfung und Annahmeentscheidung, Abwicklung, EDV und Bestandsverwaltung verantwortlich zeichnet.
2. Hersteller-Autoleasing
Ihre Marktmacht nutzten die Auto-Hersteller wie auch ihre nationalen Importgesellschaften, in dem sie ihren inländischen Vertragshändlern verbieten, Leasing-Verträge an nicht unternehmenseigene Leasing-Gesellschaften zu vermitteln oder neue Kraftfahrzeuge an sie zu verkaufen. Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Fragen hierzu gestellt; dieser hat sich gegen solche Marktbeschränkung ausgesprochen. Eine weitere positive Wettbewerbsvoraussetzung erreichte die EU-Kommission durch die in 1996 verbesserte und für sieben Jahre fortgeschriebene Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO). Keine Einwendungen machten die Richter gegen die Subventionspolitik der Automobil-Hersteller, die auch im Auto-Leasing verstärkt als Marketinghilfen eingesetzt werden.