Veräußerungserlöß / Verwertungserlöß

Der Veräußerungserlös des Leasing-Gegenstandes steht grundsätzlich dem Leasinggeber als Eigentümer zu. Hiervon können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere, wenn sich der Leasingnehmer zum Abschluß eines Folgevertrages entschließt. Bei Vorliegen eines Leasing-Vertrages mit Aufteilung des Mehrerlöses gemäß Ziffer 2 b. des BFM-Schreibens vom 22.12.1975 („Teilamortisations-Erlaß“) hat der Leasingnehmer in der Regel Anspruch auf höchstens 75% des […]

Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers werden je nach Leasing-Gesellschaft, Verzugszinsen sowie Mahngebühren berechnet. Durchweg erfolgt die Zinsberechnung erst dann, wenn eine Zahlung länger als einen Monat im Rückstand ist bzw., wenn „chronische“ Zahlungsverspätungen und Leistungsstörungen festzustellen sind. Bei einem Zahlungsverzug von i.d.R. mindestens zwei aufeinander folgenden Leasing-Raten kann der Leasing-Vertrag fristlos gekündigt und die gesamte restliche […]

Vertrwertung

Wenn am Ende der Laufzeit keine weitere Nutzung durch den Leasingnehmer gewünscht wird und der Leasinggeber keine Rückgabe des Objektes verlangt, kann der Leasing-Gegenstand im Einvernehmen mit dem Leasinggeber an Ort und Stelle verwertet werden.Im Falle der Insolvenz des Leasingnehmers wird das Objekt durch den Leasinggeber sichergestellt und verwertet. Kann die Leasing-Gesellschaft auf eine Rücknahme- […]

Vertriebswege

Man unterscheidet im wesentlichen zwischen: 1. Direkt-Leasing; der Leasingnehmer wird durch direkte Ansprache gewonnen 2. Vertriebs-Leasing (Drittvertrieb); der Leasingnehmer wird über den Lieferanten der Investitionsgüter gewonnen 3. Banken-Leasing (Drittvertrieb); der Leasingnehmer wird durch seine Bank auf das Leasingangebot der Bankengruppe aufmerksam gemacht 4. Vermittler-/Makler-Leasing; der Leasingnehmer wird über selbständige Personen/Handelsvertreter angesprochen und betreut

Vertriebs-Leasing

Vertriebs-Leasing ist eine von mehreren Möglichkeiten der Partnerschaft zwischen Leasing-Unternehmen und Herstellern/Händlern. Die systematische Zusammenarbeit zwischen Herstellern/Händlern und Leasing-Gesellschaften wird als Vertriebs- bzw. Referenzleasing bezeichnet. Diese Form der Kooperation ist für Hersteller/Händler ein sinnvolles Mittel der Absatzförderung und gilt für die Leasing-Unternehmen als „Multiplikator“ für die Erschließung neuer Märkte und Kundenkreise. Den Vorteilen (z.B. niedrige […]

Vertragsverwaltung

Nach Prüfung und Annahme des Leasing-Antrages – jetzt Leasing-Vertrag – und Bestätigung gegenüber dem Leasingnehmer, nach Kauf des Leasing-Objektes, Abrechnung und Buchung sowie entsprechender Dokumentation, erfolgt die Übernahme des Geschäftsvorganges in die Vertragsverwaltung und wird dort bis zum Vertragsende geführt. Einschließlich der Vertagsverwaltung als solche, werden u.a. die Objekt-Versicherungen (Versicherung) sowie evtl. Zusatzsicherheiten (Sicherheiten) verwaltet […]

Vertragsprüfung

Im Rahmen der Engagement-Prüfung werden auch die abzuschließenden Verträge (i.d.R. Leasing-Vertrag, Kaufvertrag, Zusatzvereinbarungen, Sicherheiten usw.) hinsichtlich ihrer Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Da es sich überwiegend um Formularvordrucke für das Vertragswerk handelt, kann sich die Prüfung meist auf die Anwendbarkeit der Klauseln auf den Einzelfall sowie auf etwaige Änderungen und Ergänzungen des Formulartextes beschränken. Eine […]

Versicherungen

Im Interesse aller Vertragsbeteiligten, insbesondere im Sinne des nutzenden Leasingnehmers, aber auch des Eigentümers bzw. des Sicherung-Eigentümers, sind Leasing-Objekte ihrer Art nach hinreichend zu versichern. Hierzu ist der Leasingnehmer i.d.R. gemäß der Leasing-AGB (AGB) vertraglich verpflichtet, ebenso, wie zur Zahlung der Versicherungsprämien (Elektronik-Vollversicherung, Maschinenbruch-Versicherung, Fahrzeug-Versicherungen, Immobilien-Versicherungen u.a.) Bei Fahrzeugen wird grundsätzlich eine Vollkaskoversicherung mit angemessener […]

Verschleiß-Reparaturen

Verschleißteile, die während der Leasingdauer planmäßig auszutauschen sind, hat der Leasingnehmer – entsprechende AGB vorausgesetzt – auf seine Kosten zu ersetzen. Auch alle Verschleiß- und sonstigen Reparaturen, die zur Erhaltung der Nutzung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind, gehen zu Lasten des Leasingnehmers, der hierfür die ggf. üblichen Wartungsverträge auf seine Kosten abzuschließen hat. Der normale, die […]