LEASING LEXIKON:

Verschleiß-Reparaturen

Verschleißteile, die während der Leasingdauer planmäßig auszutauschen sind, hat der Leasingnehmer – entsprechende AGB vorausgesetzt – auf seine Kosten zu ersetzen. Auch alle Verschleiß- und sonstigen Reparaturen, die zur Erhaltung der Nutzung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind, gehen zu Lasten des Leasingnehmers, der hierfür die ggf. üblichen Wartungsverträge auf seine Kosten abzuschließen hat. Der normale, die Nutzungsfähigkeit nicht beeinträchtigende Verschleiß des Leasing-Objektes (betriebgewöhnlicher Abnutzung) geht hingegen zu Lasten des Leasinggebers.