Leasing-„Dreieck“-Verhältnis

Beim typischen Finanzierungs-Leasinggeschäft sind grundsätzlich drei Parteien beteiligt: der Leasinggeber der Leasingnehmer und der Hersteller bzw. Lieferant. Deshalb spricht man von einem Drei-Parteien-Verhältnis. Die Leasinggeber schließt mit dem Hersteller/Lieferanten einen Kauf- und Liefervertrag (bzw. tritt in einen bestehenden Kaufvertrag des Leasingnehmers ein) und mit dem Leasingnehmer einen Leasing-Vertrag. Verhandlung und Beratung über bzw. zum Leasing-Objekt […]

Leasing als Absatzinstrument

Viele Hersteller und Händler bedienen sich des Leasing als Mittel der Verkaufsförderung. Leasing anbieten heißt, über den „kleinen Preis“ schneller, häufiger und mehr verkaufen. Die Investitionsintervalle werden durch Leasing verkürzt, Rabatt- und Skonto-Diskussionen werden weniger und die Kundenanbindung wird verstärkt. Der Leasing-Kunde muß wiederkommen, der Käufer nicht. Schließlich sichert die systematische Nutzung des Leasing für […]

Leasing (Herkunft)

Das Wort Leasing ist von dem lateinischen „laxare“ – lockern, lösen – abgeleitet, das in das altfranzösische „lais“ und das heutige „laisser“ (gestatten, erlauben) übergegangen ist. „To lease“ (vermieten, verpachten) wird am besten durch das Wort „mieten“ erklärt.

Laufzeitkongruenz

Die Laufzeit der Leasing-Verträge sollte möglichst kongruent zu den vorgesehenen Nutzungszeiten der Leasing-Objekte gestaltet werden, nach dem Grundsatz „pay as you earn“. Dies gilt auch für den Leasinggeber, der zur Vermeidung von zusätzlichen Zinsrisiken gehalten ist, die Finanzierung der Leasing-Verträge laufzeitkongruent durch Darlehensaufnahme oder Forfaitierung zu organisieren. Damit werden Liquiditäts- und Zinsrisiken minimiert bzw. ausgeschaltet.

Laufzeit des Leasing-Vertrages

Diese regelt sich nach den steuerlichen Vorschriften und der sinnvollen wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes. Die Laufzeit darf 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach amtlicher linearer AfA nicht unter, und 90% nicht überschreiten (Leasing-Erlasse; Immobilien-Leasing). Dabei ist zu berücksichtigen, daß Leasing-Verträge gemäß den Leasing-Erlassen während der Laufzeit nur in plausiblen Sonderfällen aufgelöst werden können. Hingegen wird die […]