LEASING LEXIKON:

Leasing-„Dreieck“-Verhältnis

Beim typischen Finanzierungs-Leasinggeschäft sind grundsätzlich drei Parteien beteiligt: der Leasinggeber der Leasingnehmer und der Hersteller bzw. Lieferant. Deshalb spricht man von einem Drei-Parteien-Verhältnis. Die Leasinggeber schließt mit dem Hersteller/Lieferanten einen Kauf- und Liefervertrag (bzw. tritt in einen bestehenden Kaufvertrag des Leasingnehmers ein) und mit dem Leasingnehmer einen Leasing-Vertrag. Verhandlung und Beratung über bzw. zum Leasing-Objekt finden in erster Linie zwischen dem Leasingnehmer und dem Hersteller/ Lieferanten statt.

Siehe auch:
Sale-and-lease-back-Vertrag (SALB)