LEASING LEXIKON:

Sales-and-lease-back-Vertrag

Bereits im Eigentum des künftigen Leasingnehmers stehende Investitionsgüter werden an die Leasing-Gesellschaft mit der Absicht veräußert, diese im Rahmen eines Leasing-Vertrages zu nutzen. Dies bedeutet: das Leasinggut selbst wechselt nicht den Besitzer. Der Kaufpreis richtet sich nach den ursprünglichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der AfA sowie nach dem aktuellen Verkehrswert und der Fungibilität des Wirtschaftsgutes. Um sicherzustellen, daß der Leasinggeber lastenfreies Eigentum erwerben kann, ist bei einer „SALB-Abwicklung“ die Freigabe aus der Hypotheken-Zubehörhaftung oder aus dem Vermieter-Pfandrecht ebenso erforderlich wie eine Lieferantenbestätigung, wonach der potentielle Leasingnehmer ursprünglich Eigentum erworben hatte. Grundsätzlich ergeben sich hieraus zusätzliche Risiken für den Leasinggeber insbesondere hinsichtlich des Eigentums.