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SEPA: Chance, Risiko – oder einfach nur Kosten?

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Das Jahr 2014 soll uns die Umstellung des Lastschrift-Verkehrs auf das SEPA – Verfahren bringen. Die EU-Behörden und die Regierung sehen hierin eine Erleichterung im europäischen Zahlungsverkehr. Wie aber sieht die Praxis aus? Wird aus dem Erleichterungsgedanken möglicherweise eine Belastung?
 
Die LeaseForce AG betreibt das Leasinggeschäft mit Mobilien und schließt mit Ihren überwiegend gewerblichen Kunden Leasing- und Mietkaufverträge ab, bei denen monatliche Raten zu leisten sind. Diese sollen vereinbarungsgemäß vom Kunden mittels Lastschrift eingezogen werden. Da über Ratenhöhen und Termin vertragsgemäß Einverständnis besteht, wurden die Raten bisher im sogenannten Abbuchungsverfahren eingezogen. Dabei beauftragt der Kunde seine Bank, die Lastschriften der LeaseForce, sofern Konto-Deckung vorhanden ist, endgültig einzulösen. Ein späterer Widerruf ist nicht mehr möglich, aufgrund der Leistung aber auch nicht gewollt. Dieses Verfahren war auch im Verkehr mit Privatkunden möglich und wurde so praktiziert.
 
In der neuen „SEPA-Welt“ benötigt man zur endgültigen Abbuchung von Raten ein sogenanntes Firmenmandat. Dieses muss in bestimmter Form und mit einer eindeutigen Mandats-Nr. versehen sowohl der Bank wie auch dem Gläubiger im Original vorliegen. Die Banken erfassen diese Mandate in ihren Systemen, die dann elektronisch die Berechtigung der Abbuchung und die Einlösung abprüfen und entscheiden. Klingt einfach, ist es aber nicht.

Es gibt zahlreiche Hürden, die in der Einholung und Durchführung der Mandate zu nehmen sind.

  1. Banken haben unterschiedliche Formulierungsanforderungen an ein solches Firmenmandat. Einen eindeutigen Standard gibt es nicht. Die Anforderungen sind auch nicht im Web abrufbar, so dass Differenzen erst bei Vorlage eines Mandats aufkommen und danach mühsam behoben werden müssen.
  2. Die Mandats-Nr., die mitunter erst nachträglich durch den Gläubiger vergeben wird muss sauber im System der Bank eingepflegt werden. Passiert hier ein Fehler, gehen Lastschriften unweigerlich zurück und es ist ein neues Mandat einzuholen.
  3. Kunden, die es gewohnt sind, via Mail und Fax zu kommunizieren, senden die Mandatsschreiben nicht im Original körperlich zur Bank oder dem Gläubiger. In diesen Fällen ist eine Durchführung nicht möglich.
  4. Oft wird nicht beachtet, dass beide Teilnehmer im SEPA-Verfahren ein Original-Mandat benötigen.

 

So waren alle Beteiligten erleichtert, als die Übergangsfrist bis zur Aufhebung der Altverfahren um 6 Monate verlängert wurde. Die Erleichterung aber währte nicht lange, denn die meisten Banken konnten nicht mehr zurück.

So kam es zu einer Flut von Rücklastschriften im Februar und März 2014. Kunden sind erbost, dem Gläubiger fehlt das Geld und zudem muss er mit zusätzlichen Arbeitskräften die zu leistende Mehrarbeit zur Einholung und Verarbeitung der Mandate verkraften.

Bleibt also ein schaler Geschmack bei dem Wunsch, den Zahlungsverkehr in Europa zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

Ob da nicht auch das ein oder andere Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten gelangte? Wer bezahlt am Ende die Zeche?

SEPA, das ist sicher, wird uns noch viele Monate intensiv beschäftigen. Möglicherweise bleibt dabei sogar die ein oder andere Kundenverbindung auf der Strecke. Wir bitten unsere Kunden für alle Unannehmlichkeiten in diesem Zusammenhang um Entschuldigung.

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