Rücktritt

Tritt ein Leasing-Antragsteller innerhalb der Bindungsfrist (durchweg nicht länger als 4 bis 6 Wochen) oder nach Abschluß des Leasing-Vertrages jedoch vor Lieferung des Objektes vom Leasing-Vertrag zurück, hat er dem Leasinggeber alle daraus resultierenden eigenen und fremden Aufwendungen sowie einen Gewinnanteil zu ersetzen. Nach Vertragsbeginn, also nach Übernahme des Leasing-Objektes durch den Leasingnehmer, ist ein […]

Rückgabepflicht

Nach Beendigung des Leasing-Vertrages hat der Leasingnehmer das Leasing-Objekt in einem einwandfreien, gebrauchsfähigem Zustand, von der normalen Abnutzung abgesehen, an den Leasinggeber zurückzugeben. Der Versand an eine Anschrift im Inland ist zumutbar, wobei die Transport, Verpackungs- und Versicherungskosten vom Leasingnehmer (AGB) zu tragen sind. Kommt der Leasingnehmer seiner Rückgabeverpflichtung nicht nach, kann die Leasing-Gesellschaft nach […]

Risikovorsorge

Grundsätzlich kann die Leasing-Gesellschaft in ihrer Bilanz keine Rückstellungen für Risikovorsorge bei Leasing-Verträgen bilden, da es sich hierbei um schwebende Geschäfte handelt und Forderungen nur gebucht werden, wenn sie fällig sind. Der beim Leasinggeber verbleibenden Veritätshaftung kann durch Bildung entsprechender Rückstellungen Rechnung getragen werden. Grundsätzlich muß insoweit eine Risikovorsorge getroffen werden, die der Höhe der […]

Risiko

Die Risiken im Leasing-Geschäft sind vielfältig. Leasinggeber müssen folgende Risiken tragen, weitergeben bzw. hinreichend absichern: Risiko der Kundenbonität (übertragbar auf forfaitierende Bank oder ggf. teilweise auf eine Kreditversicherung), Risiko der Objekt-Qualität, Restwert-Risiko (abwälzbar auf Leasingnehmer und/oder Lieferanten), Risiko der Lieferanten/Herstellerbonität (Wartungs-, Reparatur- und Ersatzteil-Risiko, nur bedingt abwälzbar auf den Kunden), Vertragsrisiko (nicht abwälzbar), Zinsänderungs-Risiko (abwälzbar […]

Restwert

Hiermit bezeichnet man den tatsächlichen oder kalkulierten Wert des Leasing-Objektes nach Ablauf oder bei vorzeitiger Auflösung (Kündigungsmöglichkeiten) des Leasing-Vertrages. Im wesentlichen sind kalkulierte/garantierte Restwerte bei Teilamortisations-Leasing-Verträgen oder Restwerte bei Vollamortisations-Verträgen betroffen, die dem Restbuchwert oder dem niedrigeren gemeinen Wert entsprechen. Die Finanzierungs-Leasing-Gesellschaften übernehmen in der Regel keine Restwert-Risiken, sondern wälzen sie auf die Leasingnehmer und […]

Restschuldbefreiung

Mit der Restschuldbefreiung, welche durch den Rechtsausschuß in den Gesetzentwurf der Insolvenzordnung eingefügt wurde, steht ab 1999 für die Abwicklung von Verbraucherkonkursen ein hierauf zugeschnittenes Instrumentarium zur Verfügung. Die Restschuldbefreiung ist ein „subsidiäres“ und vereinfachtes Verfahren, das zwingend für natürliche Personen gilt, die keine oder nur eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausüben (§ 304 InsO). Dem […]

Reserven, stille

1. Die Leasing-Unternehmen bilden stille Reserven, wenn z.B. die von ihnen gebuchten bzw. kalkulierten Restwerte niedriger sind, als der Verkaufs- bzw. Marktwert der Objekte nach Ablauf der Leasing-Laufzeit. Dies gilt vorrangig bei Teilamortisations-Verträgen, bei denen die Wertsteigerung grundsätzlich dem Leasinggeber zusteht, wenngleich die Leasing-Objekte in vielen Fällen zum garantierten Restwert an die Leasingnehmer verkauft werden. […]

Reparaturen

Wie im Falle des Kaufes und bei konventioneller Finanzierung hat auch beim Leasing der Leasingnehmer bzw. Mieter alle notwendigen Reparaturen und Erhaltungsarbeiten an den Leasing-Objekten mit der üblichen Sorgfalt auf seine Kosten durchzuführen.

Referenz-Leasing

Dies ist eine Version des Vertriebs-Leasing ohne die enge Bindung eines Rahmen- oder Kooperationsvertrages; Hersteller von Industriemaschinen geben ihren Kunden eine „Referenz“ für eine bestimmte Leasing-Gesellschaft, indem sie bereits in der Angebotsphase auf die Leasingmöglichkeit hinweisen. Danach nimmt der Berater des Leasing-Unternehmens direkt Kontakt mit dem potentiellen Leasingnehmer auf und verhandelt unmittelbar mit ihm über […]

Rechnungsabgrenzung bei Forfaitierung

Wenn die Leasing-Gesellschaft ihre Investitionen in Leasing-Objekte durch (regresslose) Forfaitierung finanziert, so aktiviert sie das Leasing-Objekt auf der Aktivseite als Leasingvermögen. Gleichzeitig bildet sie auf der Passivseite einen Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Höhe des Barwertes (Einnahmen/Erlös aus der Forfaitierung), der entsprechend über die Grund-Leasing-Zeit für das Leasing-Objekt gewinnerhöhend linear aufgelöst wird und nicht als Dauerschuld (Dauerschulden) […]