LEASING LEXIKON:

Rückgabepflicht

Nach Beendigung des Leasing-Vertrages hat der Leasingnehmer das Leasing-Objekt in einem einwandfreien, gebrauchsfähigem Zustand, von der normalen Abnutzung abgesehen, an den Leasinggeber zurückzugeben. Der Versand an eine Anschrift im Inland ist zumutbar, wobei die Transport, Verpackungs- und Versicherungskosten vom Leasingnehmer (AGB) zu tragen sind. Kommt der Leasingnehmer seiner Rückgabeverpflichtung nicht nach, kann die Leasing-Gesellschaft nach geltender Rechtsprechung die Weiterzahlung der Leasing-Raten sowie ggf. Schadensersatz verlangen.