LEASING LEXIKON:

Restschuldbefreiung

Mit der Restschuldbefreiung, welche durch den Rechtsausschuß in den Gesetzentwurf der Insolvenzordnung eingefügt wurde, steht ab 1999 für die Abwicklung von Verbraucherkonkursen ein hierauf zugeschnittenes Instrumentarium zur Verfügung. Die Restschuldbefreiung ist ein „subsidiäres“ und vereinfachtes Verfahren, das zwingend für natürliche Personen gilt, die keine oder nur eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausüben (§ 304 InsO). Dem Insolvenzgericht ermöglicht sie, insbesondere in geeigneten Fällen (Kleinverfahren), dem Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen zu belassen. Der Schuldner steht in diesen Fällen unter der Aufsicht eines Sachverwalters, der die Geschäftsführung und die Ausgaben für die Lebensführung des Schuldners zu überwachen hat. Grundsätzlich sieht die InsO eine Laufzeit für die Restschuldbefreiung von sieben Jahren vor.

Siehe auch:
Konkurs- und Vergleichsordnung, Gesamtvollstreckungs-Ordnung, Insolvenz-Abwicklung