Grundschuld

1. In Ausnahmefällen können für die Zusatzbesicherung (Sicherheiten) von Leasing-Engagements, insbesondere bei Betriebsvorrichtungen, auch (werthaltige) Grundschulden zugunsten der Leasing-Gesellschaft eingetragen werden. I.d.R. sind jedoch Grundpfandrechte zur Unterlegung von Mobilien-Leasing-Verträgen wenig praktikabel. 2. Bei der Finanzierung von Immobilien-Leasing-Verträgen, werden zugunsten der finanzierenden Bank Grundschulden, im „Ersten“ und ggf. auch im „Zweiten“ Rang, ins Grundbuch eingetragen.

Grunderwerbsteuer (Immobilien-Leasing)

Bei Erwerb von Grundbesitz fällt die 3,5%ige Grunderwerbsteuer (2% bis 31.12.199 an. Um eine doppelte Grunderwerbsteuerbelastung zu vermeiden, sollte das zu bebauende Grundstück nicht zuerst vom späteren Leasingnehmer, sondern direkt von der Objektgesellschaft des Immobilien-Leasing-Unternehmens gekauft werden. Die Grunderwerbsteuer wird im Rahmen der Gesamt-Investitionskosten mit finanziert und belastet somit die Liquidität des Leasingnehmers nicht. Nach […]

Gewerbesteuer

Die bei der Finanzierung langlebiger Investitionsgüter häufig erforderlichen längerfristigen Fremdmittel unterliegen als „Dauerschulden“ grundsätzlich der Gewerbesteuer. Die Dauerschulden werden gewerbesteuerlich wie Eigenkapital behandelt. Hieraus ergibt sich die Gewerbekapitalsteuerpflicht auf Dauerschulden. Zinsen auf Dauerschulden sind dem Gewerbeertrag zuzurechnen und unterliegen somit der Gewerbeertragsteuer. Da beim Leasing eine Bilanzierung beim Leasingnehmer i.d.R. nicht erfolgt, fällt Gewerbesteuer im […]

Grund-Leasingzeit (Grundmietzeit)

Die unkündbare Grund-Leasingzeit von Leasing-Verträgen darf gemäß den Leasing-Erlassen nicht kürzer als 40% und nicht länger als 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach amtlicher linearer AfA sein. Z.B. bei Büromaschinen mit demnächst vierjähriger AfA (früher fünf Jahre) wird die Grundleasingzeit mindestens 20 Monate bzw. höchstens 43 Monate betragen. Für PKW/Kombi-Fahrzeuge gilt seit dem 01.01.1993 eine fünfjährige […]

Großabnehmer-Abkommen

Zahlreiche Automobilhersteller bzw. -importeure bieten auch herstellerunabhängigen Leasing-Gesellschaften Großabnehmer-Abkommen mit entsprechenden Großabnehmer-Rabatten (Rabattgewährung). Anhand von Abrufscheinen, die von den Leasing-Gesellschaften an die jeweils liefernden Händler gegeben werden, wird der Großabnehmer-Rabatt eingeräumt. Dieser Rabatt wird vom Hersteller/Importeur und vom Händler zu unterschiedlichen Teilen getragen. Seit einigen Jahren werden parallel hierzu durch Händler wie auch durch neu […]

Geld- und Kapitalmarkt

Die Höhe der Leasing-Entgelte richtet sich nach der Situation auf dem Geld- und Kapitalmarkt bzw. den daraus resultierenden Finanzierungsmöglichkeiten bei Banken und Sparkassen zum Zeitpunkt der Bezahlung der Lieferantenrechnung bzw. bei Darlehensaufnahme/im Zeitpunkt der Forfaitierung durch die Leasing-Gesell-schaft. Während der Laufzeit der Leasing-Verträge bleiben die Leasing-Raten in aller Regel, unabhängig von der weiteren Entwicklung auf […]

Gebrauchsfähigkeit

Der Leasinggeber bzw. sein Lieferant hat sicherzustellen, daß der Leasingnehmer die Leasing-Objekte in gebrauchsfähigem, einwandfreiem und i.d.R. fabrikneuem Zustand übernehmen kann. Nachweis hierfür ist die einredefreie Übernahmebestätigung, auch Abnahmeerklärung, mit der der Leasingnehmer die ordnungsgemäße, gebrauchsfähige und vollständige Übernahme der Objekte bestätigt. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, die Wirtschaftsgüter während der Laufzeit stets in gebrauchsfähigem Zustand […]