Erlasse

Die sogenannten „Leasing-Erlasse„, * Mobilien-Leasing-Erlass vom 19.04.1971 * Immobilien-Leasing-Erlass vom 21.03.1972 * Teilamortisations-Mobilien-Erlass vom 22.12.1975 * Teilamortisations-Immobilien-Erlass vom 23.12.1991 regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten beim Leasinggeber bzw. Leasingnehmer. Die Leasing-Erlasse bilden damit die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland. Die Einhaltung dieser Richtlinien führt grundsätzlich zur steuerlichen Anerkennung der gewünschten wirtschaftlichen […]

Erbbaurecht

Immobilien-Leasing-Gesellschaften erstellen und kaufen Immobilien und vermieten sie an Leasingnehmer. Statt Grundstückseigentum kann die Leasing-Gesellschaft auch Erbbaurechte erwerben, insbesondere wenn der Leasingnehmer bereits Eigentümer des Grundstücks ist. Als Erbbauzins kann entweder eine laufende Gebühr oder ein Einmalbetrag vereinbart werden.

Elektronik-Vollversicherung

Vormals Schwachstromversicherung; diese wird vorwiegend für Geräte der Bürokommunikation und Nachrichtentechnik abgeschlossen; die meisten Leasing-Unternehmen bieten diese Versicherung zu günstigen Konditionen an. Sie deckt insbesondere Feuer-, Wasser- und Explosionsschäden, Schäden aufgrund fahrlässiger und vorsätzlicher Beschädigung, Untergang, unsachgemäßer Behandlung, Diebstahl, Vandalismus und Beraubung.

Eintritt in die Bestellung

In vielen Fällen bestellt der potentielle Leasingnehmer schon frühzeitig die von ihm ausgesuchten Objekte selbst bei seinem Lieferanten, wobei im PKW-Bereich durchaus Lieferantenwechsel üblich sind, wenn die Leasing-Gesellschaft über günstigere Einkaufsverbindungen verfügt. Meist tritt jedoch der Leasinggeber mit allen Rechten und Pflichten in die Bestellung des Leasingnehmers ein, wobei der Leasinggeber seine Position gemäß des […]

Eigentum

Zwei Definitionen des Begriffes Eigentums sind zu unterscheiden: * das juristische Eigentum gemäß § 903 BGB; durch Einigung und Übergabe wird Eigentum erworben und andere werden von der Einwirkung auf das Objekt ausgeschlossen * das wirtschaftliche Eigentum gemäß § 39 Abgabenordnung; auch ein anderer als der juristische Eigentümer kann als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen werden, wenn […]

Eigenkapital

Eigenkapital ist knapp und teuer. Aufgrund der objektbezogenen und nutzungskongruenten i.d.R. 100%igen Leasing-Finanzierung von Investitionsgütern, schont der Leasingnehmer sein Eigenkapital und hält es für Investitionen und Aktivitäten frei, die nicht geleast werden können.

Effektiver Jahreszins

Die Angabe des effektiven Jahreszinses ist in Leasing-Verträgen weder erforderlich noch sinnvoll und möglich: zwar lässt sich zu Beginn eines Leasing-Geschäftes der der Kalkulation zugrunde liegende Vertragszinssatz beziffern, nicht jedoch der effektive Zinssatz, der sich letztendlich erst nach der Endabrechnung unter Berücksichtigung von Andienungsrechten, Kauf- und Verlängerungsoptionen oder des Verwertungserlöses ergibt.

EDV-Analgen

EDV-Anlagen, PC-Systeme und Büromaschinen zählen nach Straßenfahrzeugen im Mobilien-Leasing zu den bevorzugten Leasing-Objekten. Ihre schnelle, innovative Weiterentwicklung und der damit einhergehende Preisverfall, insbesondere auch aufgrund des Softwareanteils, ist die Wertentwicklung sehr dynamisch. Bei einzelnen Hardware-Komponenten und wenigen weltweit nachgefragte Fabrikaten, ist die Objekt- und Preisstabilität etwas fester. Computer-Leasing setzt deshalb eine besonders spezifische Produktkenntnis und […]