LEASING LEXIKON:

Effektiver Jahreszins

Die Angabe des effektiven Jahreszinses ist in Leasing-Verträgen weder erforderlich noch sinnvoll und möglich: zwar lässt sich zu Beginn eines Leasing-Geschäftes der der Kalkulation zugrunde liegende Vertragszinssatz beziffern, nicht jedoch der effektive Zinssatz, der sich letztendlich erst nach der Endabrechnung unter Berücksichtigung von Andienungsrechten, Kauf- und Verlängerungsoptionen oder des Verwertungserlöses ergibt.