LEASING LEXIKON:

Bilanzneutralität

Steuerrechtlich einwandfrei, d.h. entsprechend den Leasing-Erlassen gestaltete Leasing-Verträge mit dem Recht der Aktivierung beim Leasinggeber, sind grundsätzlich bilanzneutral und erscheinen somit nicht in der Bilanz des Leasingnehmers. Dieser hat lediglich die Leasing-Aufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben zu verbuchen. Bilanzneutral also beim Leasingnehmer.

Der Leasinggeber dagegen hat die Leasing-Gegenstände als Anlage- bzw. Leasing-Vermögen zu aktivieren und schreibt sie gemäß den gewählten AfA-Bedingungen ab.