Es ist üblich, die mit dem Leasingnehmer vereinbarten Leasing-Raten je nach Vertrag monatlich oder vierteljährlich im Voraus vom Bankkonto des Leasingnehmers abzubuchen. Gesonderte Rechnungen werden nicht erstellt. Entweder gilt der Leasing-Vertrag als Rechnung (UStG § 1 oder zu Beginn der Laufzeit wird eine einmalige Dauerrechnung erstellt, aus der die vereinbarten Leasing-Entgelte für die gesamte Laufzeit unter Ausweis der Mehrwertsteuer einzeln ersichtlich sind.

Siehe auch:
Leasing-Rechnung