LEASING LEXIKON:

Mehrwertsteuer

Die Leasing-Gesellschaft bezahlt anstehende Lieferanten-Rechnungen mit Mehrwertsteuer, die sie als Vorsteuer geltend macht. Die bei ihr durch das Inkasso aller Leasing-Raten vereinnahmte Mehrwertsteuer, wird mit den Vorsteuerbeträgen verrechnet. Der Leasingnehmer zahlt die Leasing-Raten zuzüglich Mehrwertsteuer, die er seinerseits – sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist – als Vorsteuer geltend macht. (Diese Handhabung der Mehrwertsteuer trifft i.d.R. auf das sog. klassische Leasing zu; Aktivierungspflicht beim Leasinggeber).Die Berechnung und die Zahlungsvorgänge bei Mietkauf-Verträgen gestaltet sich jedoch anders.