LEASING LEXIKON:

Leasing-Rechnung

Die meisten Leasing-Unternehmen bzw. Leasingnehmer verwenden den Leasing-Vertrag gleichzeitig als Rechnungsbeleg für die laufenden Leasing-Zahlungen. In anderen Fällen wird zu Beginn des Leasing-Vertrages eine gesonderte einmalige Rechnung (Dauerrechnung, Leasingbeginn/end-Rechnung) über die zukünftig fälligen ratierlichen Leasing-Beträge erstellt. Diese ist auch als Nachweis (Urkunde) für den Abzug der Vorsteuer gemäß § 14 UStG zu verwenden.