LEASING LEXIKON:

Totalschaden

Für Totalschaden und sonstige Beschädigung des Leasing-Objektes ist ausschließlich der Leasingnehmer verantwortlich, in dessen alleiniger Verfügungsgewalt sich das Objekt während der Dauer des Leasing-Vertrages befindet; der Leasingnehmer steht dem Leasinggeber für unbeschädigte Rückgabe ein und hat das Objekt gegen alle deckungsfähigen Schäden zu versichern. Der Leasinggeber erhält einen Sicherungsschein des Versicherers. Vorbeugend wird beim Kraftfahrzeugleasing, bedingt durch häufige Totalschäden, eine Vollkaskoversicherung zugunsten des Leasing-Unternehmens empfohlen.