Die Dauer des Leasing-Vertrages richtet sich nach den Vorschriften der Leasing-Erlasse. Danach darf die Grundmietzeit nicht mehr als 90% und nicht weniger als 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (ND) der Leasing-Objekte nach amtlicher linearer Abschreibung betragen. Ausnahmen bilden kündbare Leasing-Verträge (Kündigungsmöglichkeiten) gemäß Leasing-Erlass vom 22.12.1975. Die kalkulatorische Laufzeit dieser kündbaren Verträge kann nach oben hin frei vereinbart werden; allerdings setzen die beschriebenen Bonitätskriterien Grenzen.