LEASING LEXIKON:

Mehrkilometer- / Minderkilometer-Leasing-Vertrag

In diesen Verträgen wird explizit auf eine Kilometer-Begrenzung hingewiesen. Es handelt sich je nach Vertragsbedingungen um einen Leasing-Vertrag mit offenem Restwert, d.h. der Leasingnehmer amortisiert den Investitionswert des Autos nur zum Teil und gibt es nach der vereinbarten Laufzeit zurück, sog. Operating-Leasing, oder um einen Teilamortisations-Leasing-Vertrag mit Andienungsrecht.

Wird diese vereinbarte Begrenzung deutlich über- bzw. unterschritten, werden Mehr- bzw. Minderkilometer abgerechnet. Der Leasingnehmer hat nachzuzahlen oder er erhält eine Rückvergütung, die durch Gegenüberstellung der vereinbarten und tatsächlich gefahrenen Kilometer ermittelt wird. Diese Vertragsart gewinnt zunehmend, durch das stetige Anwachsen des Fahrzeug-Leasing, an Bedeutung.