Vorteilhaftigkeits-Rechnung

Ein Vergleich zwischen darlehensfinanzierten Kauf und Leasing, setzt eine gemeinsame Bewertungsebene mit allen relevanten Kriterien voraus. Der Zweck der gemeinsamen Bewertungsebene ist das aussagefähige Herausarbeiten von Vorzügen bzw. Nachteilen der jeweiligen Finanzierungsart. Folgende Punkte sollten dazu in einen Vorteilhaftigkeits-Vergleich einfließen: Vergleichsmethode (totaler Liquiditätsvergleich oder Barwertmethode) Zielfunktion des Entscheidungsträgers* Kalkulationszinsfuß (Bruttosatz: FK-Zins, Mischzinsfuß usw.) Planungszeitraum (Nutzungszeitraum) […]

Vorteile des Leasings

– Liquiditätsvorteile– Eigenkapitalschonung– Nutzungskongruente Laufzeit– Schutz vor technischer Überalterung– Kostentransparenz– Klare Kalkulationsgrundlage– Vorteilhafte Bilanzoptik– Steuerersparnisse– Erweiterung des Kreditspielraumes– Realisierung von Investitionen in der richtigen DimensionMehrwertsteuer als Vorsteuer geltend.

Vorsteuer

Die Leasing-Gesellschaft bezahlt die anzuschaffenden Leasing-Objekte zuzüglich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und verrechnet diese als Vorsteuer mit der von ihr auf die Leasing-Raten berechnete Mehrwertsteuer. Der Leasingnehmer seinerseits macht die von ihm auf die Leasing-Raten bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend.

Vorauszahlung / Sonderzahlung / Anzahlung

Hauptsächlich bei schwierigen Bonitätssituationen, aber auch auf Wunsch mancher Leasingnehmer, greifen die Leasinggeber gern auf die Vorauszahlung – in Form einer Sonderzahlung oder erhöhte Erstrate – als Zusatzsicherheit zurück bzw. als vorgezogene Zahlung mit ein. Es sind viele Varianten denkbar; soweit diese maßvoll eingesetzt werden, sollte eine steuerliche Anerkennung möglich sein. Gängig sind Vorauszahlungen von […]

Voranfrage / Vorprüfung

Besonders im Vertriebs-Leasing, wo die Investitionsentscheidung des Kunden nicht selten von der Annahme des damit verbundenen Leasing-Antrages abhängt, sind schnelle Entscheidungen des Leasing-Unternehmens, auch im Interesse der Verbindung zum Lieferanten, sehr wichtig. Daher reichen die Hersteller/Händler der zu verleasenden Objekte häufig Voranfragen ein, damit die Leasing-Gesellschaften die Vorprüfung der Kundenbonität und Objektqualität vornehmen und ggf. […]

Vollkasko

Beim KFZ-Leasing verlangt die Leasing-Gesellschaft i.d.R. den Abschluß einer Vollkasko-Versicherung durch den Leasingnehmer zu ihren Gunsten, verbunden mit der Ausstellung eines Sicherungsscheines durch die Versicherung für den Leasinggeber.

Vollamortisation

Der Anschaffungswert für den Leasing-Gegenstand und sämtliche Aufwendungen des Leasinggebers, einschließlich seiner Finanzierungskosten, werden im Laufe des Leasing-Vertrages durch die Leasing-Raten voll amortisiert (® Mobilien-Leasing-Erlaß vom 19.04.197). Diesen Vollamortisations-Anspruch hat die Rechtsprechung bestätigt (BGH-Urt. vom 12.06.98.)

Veräußerungserlöß / Verwertungserlöß

Der Veräußerungserlös des Leasing-Gegenstandes steht grundsätzlich dem Leasinggeber als Eigentümer zu. Hiervon können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere, wenn sich der Leasingnehmer zum Abschluß eines Folgevertrages entschließt. Bei Vorliegen eines Leasing-Vertrages mit Aufteilung des Mehrerlöses gemäß Ziffer 2 b. des BFM-Schreibens vom 22.12.1975 („Teilamortisations-Erlaß“) hat der Leasingnehmer in der Regel Anspruch auf höchstens 75% des […]

Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers werden je nach Leasing-Gesellschaft, Verzugszinsen sowie Mahngebühren berechnet. Durchweg erfolgt die Zinsberechnung erst dann, wenn eine Zahlung länger als einen Monat im Rückstand ist bzw., wenn „chronische“ Zahlungsverspätungen und Leistungsstörungen festzustellen sind. Bei einem Zahlungsverzug von i.d.R. mindestens zwei aufeinander folgenden Leasing-Raten kann der Leasing-Vertrag fristlos gekündigt und die gesamte restliche […]

Vertrwertung

Wenn am Ende der Laufzeit keine weitere Nutzung durch den Leasingnehmer gewünscht wird und der Leasinggeber keine Rückgabe des Objektes verlangt, kann der Leasing-Gegenstand im Einvernehmen mit dem Leasinggeber an Ort und Stelle verwertet werden.Im Falle der Insolvenz des Leasingnehmers wird das Objekt durch den Leasinggeber sichergestellt und verwertet. Kann die Leasing-Gesellschaft auf eine Rücknahme- […]