Fördergebiet / strukturschwache Regionen

Für Investitionen innerhalb der von Bund und Ländern in Abstimmung mit der EU-Kommission ausgewiesenen Fördergebiete (z.B. ehemaliges Zonenrandgebiet, Berlin-West und heute vor allem die jungen Länder/Beitrittsgebiet) können Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist nach deutschem Recht, im Gegensatz zu den europäischen Rahmenbedingungen allerdings, dass der Eigentümer und der Betreiber/Nutzer der geförderten Investitionsobjekte identisch […]

Fälligkeit

Die Kaufpreise für die vom Leasinggeber gekauften Objekte sind in aller Regel nach Einrede freier Übernahme durch den Leasingnehmer zur Zahlung fällig. Die Leasing-Raten sind überwiegend monatlich oder im Mengengeschäft (Small-Ticket-Leasing) auch vierteljährlich im voraus fällig. Da es sich durchweg um gleichbleibende Beträge handelt, erfolgt die Zahlung i.d.R. durch Bankeinzug (Bankeinzugsverfahren).

Fungibilität

Die Fungibilität bzw. Drittverwendbarkeit der Leasing-Objekte ist erforderlich, um die Wirtschaftsgüter im Falle von Leistungsstörungen, aber auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit, verwerten zu können. Die Drittverwendbarkeit ist mit Grundlage für die Annahme, daß es sich nicht um Spezial-Leasing handelt.

Full-Service-Leasing

Auto-Leasing- und Auto-Vermieter-Unternehmen sowie Immobilien-Leasing-Gesellschaften bieten Full-Service-Leasing-Programme an. Beim Auto-Leasing schließt es den Betrieb, Wartung, Reparatur, Verschleiß und Versicherung der Fahrzeuge nebst Fuhrparkverwaltung, und bei den Immobilien, das Baumanagement incl. Planungs- und Bauphase sowie die Verwaltung größerer gewerblicher Immobilien mit ein. Die klassische Dienstleistung Finanzierungs-Leasing, erweitert mit um Servicekomponenten, gilt als ein Zukunftsträger im Leasing-Geschäft. […]

Full-pay-out-Leasing

Hierunter versteht man, daß die Gesamtinvestitionskosten des Leasinggebers, samt seiner Zins- und Verwaltungsaufwendungen sowie seinem Gewinn, durch die fest vereinbarten Zahlungen des Leasingnehmers und ggf. durch Zahlungen oder werthaltige Garantien von Dritten realisiert werden. Wenn nur Teile dieser vom Leasinggeber benötigten Mittel eingespielt werden, liegt ein „Non-full-pay-out-“ bzw. ein Teil-Amortisations-Vertrag vor. Übernimmt der Leasinggeber das […]

Freisetzung

Durch den Verkauf und die Rückmietung von Mobilien und Immobilien (Sale-and-lease-back) können stille Reserven beim Verkäufer/Mieter freigesetzt werden, die unter Berücksichtigung des § 6 b EStG innerhalb von 2 Jahren auf andere Investitionsvorhaben, z.B. auf Einrichtungen, Maschinen und Fahrzeuge steuerfrei übertragen werden können. Sale-and-lease-back-Geschäfte sind erfahrungsgemäß mit erhöhten Risiken hinsichtlich der Kunden-, Vertrags- und Objektqualität […]

Freigabe-Erklärungen

Freistellungserklärung aus dem Vermieterpfandrecht und aus der Hypotheken-Zubehörhaftung sind bei Sale-and-lease-back-Verträgen erforderlich, wenn die Leasing-Objekte in gemieteten Räumen oder auf einem hypothekarisch belasteten Grundstück des Leasingnehmers eingebracht werden. Ohne diese Freistellungserklärung riskiert der Leasinggeber den Verlust seines Eigentums (Eigentum) an den Leasing-Objekten.

Forfaitierung

Viele Leasing-Unternehmen decken ihren Finanzierungsbedarf, der durch den Ankauf der Leasing-Objekte entsteht, durch regresslosen Verkauf der Leasing-Forderungen (Forfaitierung) vorzugsweise an Banken und Sparkassen. Dabei übernimmt der Forfaiteur das Bonitätsrisiko für die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers, den er vorher entsprechend den Bestimmungen des KWG´s prüft. Die Leasing-Gesellschaft (Forfaitist) bleibt weiterhin für die Verität, also für den rechtlichen […]

Fonds-Leasing

Insbesondere die Immobilien- und Großmobilien-Leasing-Gesellschaften können Objekte ab etwa EUR 20 – 50 Mio. für Mieter mit guter Bonität durch geschlossene Leasing-Fonds besonders günstig bereitstellen. Auch bei Leasing-Fonds-Modellen kann der Leasingnehmer Eigentum sichern und so an möglichen Wertsteigerungen des Leasing-Objektes partizipieren. Investoren bzw. Gesellschafter der Objektgesellschaften (vorzugsweise in der Rechtsformen der KG) sind meist Unternehmen, […]

Flotten-Leasing

Vom Flottenleasing spricht man i.d.R., wenn ein Unternehmen mehr als 10 Kraftfahrzeuge least. Oftmals kommt hier auch das Full-Service-Leasing zur Anwendung. Hierbei übernimmt der Leasinggeber den technischen Service und nicht selten die gesamte Administration des Fuhrparkes (Fuhrpark-Management).