Durch den Verkauf und die Rückmietung von Mobilien und Immobilien (Sale-and-lease-back) können stille Reserven beim Verkäufer/Mieter freigesetzt werden, die unter Berücksichtigung des § 6 b EStG innerhalb von 2 Jahren auf andere Investitionsvorhaben, z.B. auf Einrichtungen, Maschinen und Fahrzeuge steuerfrei übertragen werden können. Sale-and-lease-back-Geschäfte sind erfahrungsgemäß mit erhöhten Risiken hinsichtlich der Kunden-, Vertrags- und Objektqualität behaftet.

Sie sind deshalb besonders aufmerksam zu prüfen.

Siehe auch:
Objektprüfung