1. Im Jahresabschluß der Leasing-Gesellschaft ist das Leasing-Objekt im Anlagevermögen aktiviert (auch Leasing-Anlagevermögen). Auf der Passivseite erscheinen dementsprechend Darlehensschulden oder – bei Forfaitierung – passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP). In der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasinggebers werden Leasing-Forderungen ausgewiesen, wovon Abschreibungen und Zinsaufwendungen abgesetzt werden. Für den Leasingnehmer sind die Leasingzahlungen in dem Jahr, in dem sie anfallen, Betriebsausgaben, die sofort steuerlich absetzbar sind.
2. Im Zuge der Bonitätsprüfung verlangt der Leasinggeber bei Engagements ab etwa 100 bis 250 TEUR Jahresabschlüsse des Leasingnehmers. Bei größeren Investitionen werden neben dem Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers auch Projekte für die kommenden Jahre erwartet. Vielfach sind die Leasingnehmer aufgrund der Geschäftsbedingungen der Leasing-Gesellschaften verpflichtet,die Jahresabschlüsse auch während der Laufzeit des Leasing-Vertrages zur Verfügung zu stellen.3. Die Abschlüsse der Leasing-Gesellschaften sind durch die Kostenverteilung ihrer Investitionen geprägt. Eine einheitliche und sinnvolle Ergänzung durch die sogenannte Substanzwertrechnung verbunden mit betriebswirtschaftlichen, leasingspezifischen Kennzahlen, ergibt eine gute Basis für die Beurteilung ihrer Jahresberichte.