Aus verwaltungstechnischen Gründen streben es die Leasing-Gesellschaften an, die vom Leasingnehmer zu entrichtenden Leasing-Entgelte per Lastschrift-Ein-zugsverfahren zu vereinnahmen. Im niedrigvolumigen Bereich wird vierteljährliche Leasing-Zahlung vereinbart bzw. die Einzugsermächtigung führt zu niedrigeren Leasing-Beträgen.

Siehe auch:
Abbuchung