Lieferanten verlangen i.d.R. bei größeren Industriemaschinen und Anlagen, Anzahlungen, z.B. 1/3 des Kaufpreises bei Auftragserteilung und weitere zwei Drittel bei Bereitstellung/Lieferung. Die Leasing-Gesellschaften leisten diese Anzahlungen für ihre Leasingnehmer gegen entsprechende Garantien und Absicherungen für den Fall, dass es nicht termingemäß zur einwandfreien Abnahme der Objekte kommt. Die Zinsen für die vorfinanzierte Anzahlung können, je nach Kundenwunsch bzw. – Bonität, gesondert abgerechnet oder den Investitionskosten (Leasing-Bemessungsbasis) zugerechnet werden.
Leasingnehmer wiederum vereinbaren Anzahlungen beim Abschluss von Leasing-Verträgen, um das künftige Leasing-Entgelt zu reduzieren.