LEASING LEXIKON:

Verlängerungsoption / Verlängerungsvertrag

Sofern vereinbart, kann der Leasingnehmer nach Ablauf der Grund-Leasingzeit das Leasing-Objekt im Wege eines Verlängerungs-Vertrages weiter nutzen.

Prinzipiell bestehen folgende Möglichkeiten:

1. bei Ablauf der Grund-Leasing(miet)zeit des Vollamortisations-Vertrages (Vollamortisation) übt der Leasingnehmer seine Verlängerungs-Option aus; Kalkulationsbasis ist der Restbuchwert bzw. der niedrigere gemeine Wert des Leasing-Objektes

2. bei Ablauf des Teilamortisations-Vertrages (Teilamortisation) kann der als Andienungswert vereinbarte Restwert als Grundlage für einen Verlängerungs-Vertrag herangezogen werden; in diesem Falle ist ggf. eine neue Bonitätsprüfung erforderlich