Sofern vereinbart, kann der Leasingnehmer nach Ablauf der Grund-Leasingzeit das Leasing-Objekt im Wege eines Verlängerungs-Vertrages weiter nutzen.
Prinzipiell bestehen folgende Möglichkeiten:
1. bei Ablauf der Grund-Leasing(miet)zeit des Vollamortisations-Vertrages (Vollamortisation) übt der Leasingnehmer seine Verlängerungs-Option aus; Kalkulationsbasis ist der Restbuchwert bzw. der niedrigere gemeine Wert des Leasing-Objektes
2. bei Ablauf des Teilamortisations-Vertrages (Teilamortisation) kann der als Andienungswert vereinbarte Restwert als Grundlage für einen Verlängerungs-Vertrag herangezogen werden; in diesem Falle ist ggf. eine neue Bonitätsprüfung erforderlich