LEASING LEXIKON:

Tarifaufhebungsgesetz

Mit dem Tarifaufhebungsgesetz – Ausfertigung vom 13.08.1993 – wurden die Tarife im Güterkraftverkehr aufgehoben. Restriktionen für das Leasing-Geschäft, insbesondere im Werkfernverkehr, die durch das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) i.d. F. vom 10.03.1983, BGBl. I 257 verankert waren, haben nun keinen Bestand mehr.

Siehe auch:
Nutzfahrzeug-Leasing