Der Hersteller oder Lieferant leasingfähiger Investitionsgüter vereinbart im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit einer Leasing-Gesellschaft die systematische Absatz- und Vertriebs-Leasing-Finanzierung seiner Objekte. Während der Hersteller/Lieferant für Vertrieb, Wartung und Verwertung verantwortlich zeichnet, übernimmt der Leasinggeber die Funktionen Schulung und Verkaufsunterstützung, Bonitätsprüfung, Abwicklung, EDV, Finanzierung und Rechnungswesen. Auch weniger enge Formen der Zusammenarbeit im Produkt- bzw. Vertriebsleasing sind üblich. Die Bonität des Herstellers bzw. des Lieferanten muß je nach Gestaltung der Zusammenarbeit ausreichend sein.
Siehe auch:
Vertriebs-Leasing, Leasing-Objekt, Öko-Leasing