LEASING LEXIKON:

Optionsrecht / Optionspreis

Nach ordnungsgemäßer Erfüllung von Vollamortisations-Verträgen hat der Leasingnehmer das Optionsrecht, das Leasing-Objekt zum Restbuchwert nach amtlicher linearer AfA oder zum niedrigeren gemeinen Wert zu kaufen oder einen Verlängerungs-Vertrag auf dieser Basis abzuschließen.