LEASING LEXIKON:

Null-Leasing

Diese Sonderform des Auto-Leasing für Private war von jeher unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten umstritten (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Rabatt-Gesetz, Zugabeverordnung), weil der Leasinggeber, häufig eine herstellereigene Leasing-Tochter, aufgrund von Subventionen des Autoherstellers auf die sonst üblicherweise in den Leasing-Raten enthaltenen Aufschläge wie Zinsen, Kosten, Gewinn „optisch“ verzichtet. Es wird inzwischen grundsätzlich nicht mehr angeboten.