Übernahmebestätigung
Mit der leasingtypischen Übernahmebestätigung (auch Abnahmebestätigung genannt) signalisiert der Leasingnehmer
Mit der leasingtypischen Übernahmebestätigung (auch Abnahmebestätigung genannt) signalisiert der Leasingnehmer
Dies betrifft die steuerliche Nichtanerkennung eines Leasing-Vertrages bezüglich der Zurechnung
Die Leasing-Gesellschaften entrichten auf die investierten Objekte die jeweils gültige
Umtauschabrechnungen während der Leasingzeit sind, insbesondere bei EDV-Anlagen und bei
Der Untergang des Leasing-Objektes kann z.B. durch Schwachstromschaden, Unfall, Maschinenbruch,
Der Leasingnehmer ist zur Untervermietung der an ihn verleasten Objekte