LEASING LEXIKON:

Leasing-Quote

Unter diesem Begriff versteht man den Anteil des Leasing an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen bzw. Investitionen eines bestimmten Teilmarktes. Bezogen auf den Anteil des Mobilien-Leasing an den gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen, erhöhte sich die Leasing-Quote von unter 10% in den siebziger Jahren weitgehend kontinuierlich auf ca. 10% Ende der achtziger Jahre (West-deutschland). In Ostdeutschland erreichte Leasing (dort seit 1990 ebenfalls im Einsatz) bereits in 1992 eine Quote von gut 16% (weitgehend Mobilien-Leasing).

Seit 1994/95 wird eine einheitliche Quote für das gesamte Bundesgebiet ermittelt; in 1996 konnte eine Leasing-Quote von 12,3% registriert werden. Mobilien-Leasing-Quote 18,0% – Immobilien-Leasing-Quote 2,1%.