Übernahmebestätigung

Mit der leasingtypischen Übernahmebestätigung (auch Abnahmebestätigung genannt) signalisiert der Leasingnehmer dem Leasinggeber die vollständige Lieferung des bestellten Objektes und die Installation am vereinbarten Standort. Darüber hinaus wird der ordnungsgemäße und mängelfreie Zustand sowie die Betriebsfähigkeit des Leasing-Objektes bestätigt. In der Regel beginnt mit Übernahme des Objektes die Laufzeit des Leasing-Vertrages und damit die Aufnahme der […]

Untervermietung

Der Leasingnehmer ist zur Untervermietung der an ihn verleasten Objekte nur mit schriftlicher Zustimmung der Leasing-Gesellschaft berechtigt. Bei Vorliegen vernünftiger Gründe und erstklassiger, ausreichender Bonität des Leasingnehmers und des Untermieters wird der Leasinggeber seine Zustimmung geben können. Im Vertriebs-Leasing wird aus Marketing- oder Bonitätsgründen nicht selten ein „Obermietvertrag“ mit dem Hersteller/Lieferanten im Wege des Sale-and-lease-back […]

Untergang

Der Untergang des Leasing-Objektes kann z.B. durch Schwachstromschaden, Unfall, Maschinenbruch, Zerstörung oder sonstige Ereignisse verursacht werden. Der Leasingnehmer ist vertraglich verpflichtet, das Leasing-Objekt hinreichend auch gegen Untergang zu versichern; reicht im Schadensfall der von der Versicherung bezahlte Betrag nicht aus, um den Barwert der ausstehenden Leasing-Raten sowie den Restwert zu decken, hat der Leasingnehmer für […]

Umtausch / Erweiterung

Umtauschabrechnungen während der Leasingzeit sind, insbesondere bei EDV-Anlagen und bei Fahrzeugen, möglich und üblich, wenn das vorhandene Leasing-Objekt aus technischen/betrieblichen Gründen gegen ein anderes/neues/besseres Wirtschaftsgut ausgetauscht werden soll. In diesem Fall wird der Barwert der noch offenen Leasingforderung zuzüglich eines angemessenen Restwert-Zuschlages (bei Vollamortisations-Verträgen) bzw. des kalkulierten/garantierten Restwertes (bei Teilamortisations-Verträgen) fällig. Auf diesen Ablösebetrag wird […]

Umsatzsteuer

Die Leasing-Gesellschaften entrichten auf die investierten Objekte die jeweils gültige Umsatzsteuer (MwSt.); der Leasingnehmer hat auf die von ihm zu zahlenden Leasing-Raten Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe – auf Leasing-Vorauszahlungen sind zukünftige MwSt-Erhöhungen zu berücksichtigen – zu zahlen.In der Regel kann die so bezahlte Umsatzsteuer beim Leasingnehmer als Vorsteuer mit der eingenommenen Mehrwertsteuer verrechnet […]

Umdeutung

Dies betrifft die steuerliche Nichtanerkennung eines Leasing-Vertrages bezüglich der Zurechnung des Leasing-Objektes beim Leasinggeber. Gründe für die Umdeutung können z.B. sein: 1. die Laufzeit des Leasing-Vertrages liegt unter 40% oder über 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 2. bei einem Teilamortisations-Vertrag wurde dem Leasingnehmer die Zusage gegeben, das Objekt bei Vertragsende zum Restwert kaufen zu können; bei […]