Sach- und Preisgefahr

Die Leasing-Gesellschaft als Käufer und Eigentümer der verleasten Objekte wälztdie von ihr zu tragende Sach- und Preisgefahr gemäß den vertraglichen Bedingungen auf den Leasingnehmer ab; dies ist vertretbar, da die Leasing-Objekte ausschließlich vom Leasingnehmer ausgesucht bzw. für ihn gefertigt werden.