LEASING LEXIKON:

Investorenvorhaben, kommunale (KommInvest VwV)

Investorenvorhaben im kommunalen Bereich und deren kommunal- und haushaltsrechtlichen Beurteilung werden in einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen und des Innern zur Beurteilung von Investorenvorhaben (kommunale Investitionen in bewegliche und unbewegliche Sachen mit einer Laufzeit von mindestens 6 Jahren) festgehalten. Verwaltungsvorschrift: 32b – S 2170-26/36-74657 vom 19.12.1996. Diese Vorschrift könnte als eine grundlegende Richtlinie Geltung erlangen.