Leasing-Gesellschaften übernehmen als Investoren für die von ihnen angeschafften Leasing-Objekte bestimmte Investitions-, Amortisations- und Verwertungsrisiken (Amortisation). Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung durch den Leasingnehmer, treten die beiden erst genannten Risiken in den Hintergrund. Die Verwertung der Leasing-Objekte dagegen bleibt eine wesentliche Aufgabe der Leasing-Unternehmen, wobei das Bonitätsrisiko (Eingang aller Leasing-Raten und ggf. des kalkulierten Restwertes) vom Leasinggeber bzw. Forfaiteur getragen wird.
Siehe auch:
Restwert