Bei der Gewährung öffentlicher Fördermittel ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese bei der Gesamtfinanzierung des Leasing-Objektes berücksichtigt werden können. Im allgemeinen können die Leasing-Gesellschaften hierzu entsprechende Vorschläge, auch zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung, unterbreiten. Seit 1990, bedingt durch den Beitritt der fünf ostdeutschen Länder einschließlich Berlin-Ost (Investitionszulagengesetz 1991, Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost – GA-Programm -), werden bevorzugt Investitionen in diesem Gebiet gefördert. Nach wie vor bestehen bundesweit Fördermöglichkeiten für Investitionen in allen strukturschwachen Gebieten.Nach dem Jahressteuergesetz 1996 wurde die steuerliche Investitionsförderung (InvZulG und FörderG) um zwei Jahre bis Ende 1998, allerdings mit geänderten Rahmenbedingungen u.a. mit ermäßigten Fördersätzen, verlängert.