LEASING LEXIKON:

Finanzierungs-Leasing

Begriff und Abgrenzung des Finanzierungs-Leasing bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern sind in den „Leasing-Erlassen“ für Mobilien und Immobilien geregelt. Diese Erlasse gelten neben dem § 39 der AO als richtungsweisend bei der Einordnung des Leasing im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Das erlasskonforme Leasing wird häufig auch als klassisches Leasing bzw. Finanzierungs-Leasing im engeren Sinne bezeichnet (Aktivierung beim Leasinggeber).