Durch die Tatsache, dass die buchmäßigen linearen bzw. degressiven Abschreibungen zusammen mit den Zinsausgaben des Leasinggebers seine Leasing-Einnahmen, die sich aus annuitätischen Zinsen und Tilgungen zusammensetzen, in der Anfangsphase der Leasingdauer i.d.R. übersteigen (Ausnahme kündbarer Leasing-Vertrag), ergeben sich Buchverluste, welche die Liquidität der Leasing-Gesellschaft indessen nicht beeinträchtigen. In der Endphase des Leasing-Vertrages übersteigt der annuitätische Tilgungsanteil der Leasing-Raten die Abschreibung. Die sich dann ergebenden Buchgewinne gleichen die anfänglichen Buchverluste aus.