LEASING LEXIKON:

Auftragsbestätigung

Bei Einreichung des Leasing-Antrages und aller zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bei der Leasing-Gesellschaft durch den Leasingnehmer, wird der Antrag hinsichtlich der Kunden-, Objekt- und Lieferanten-Bonität geprüft und ggf. angenommen. Der Leasingnehmer erhält anschließend die schriftliche Auftragsbestätigung von der Leasing-Gesellschaft.